Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber/die Auftraggeberin bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Maklerin gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Auslassung sind vorbehalten. Dem Käufer/Der Käuferin bleibt das Recht vorbehalten, vor dem Kauf ein Wertgutachten zu seinen Lasten erstellen zu lassen. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns mitgeteilten Informationen des Verkäufers/der Verkäuferin. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Bitte lassen Sie sich vor Abschluß eines Kaufvertrages sämtliche Grundstücksunterlagen direkt von uns oder vom Eigentümer/von der Eigentümerin vorlegen.

Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, abgeschlossen, insbesondere solche Verträge, die dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bzw. dem Angebotsempfänger/der Angebotsempfängerin wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen. Dieses gilt auch bei Abschluss einer Vertriebsvereinbarung, wobei sich die Höhe der Provision nach dem angebotenen Kaufpreis richtet. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnisse schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellem Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluss. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäuferangaben oder daraus berechnet.


Falls nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Maklergebühren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer:

  • Vermietung/Verpachtung, ggf. mit Inventar: 2 Monatskaltmieten gem. Mietvertrag
  • Eigentumswohnung, ggf. mit Inventar: 3,0 % des notariellen Kaufpreises
  • Bebauter und unbebauter Grundbesitz, ggf. mit Inventar: 3,0 % des notariellen Kaufpreises
  • Mindestprovision für Vermittlung bzw. Nachweis von bebauten und unbebauten Kaufobjekten: 2.500,- €


Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin bzw. Angebotsempfänger/Angebotsempfängerin kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er/sie der Maklerin dieses innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Angebotes mitteilt und der Maklerin gleichzeitig bekannt gibt, woher er/sie die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt. Die Mitteilung an die Maklerin muss per Einschreiben erfolgen.

Obige Bedingungen gelten auch für mündliche bzw. telefonisch erfolgte Angebote.

Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie von der Maklerin schriftlich bestätigt werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind der Geschäftssitz der Maklerin.

Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.